FINY®

192,7 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester)

Wirkstoff:

192,7 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester)

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
626029910 x 60 g Umkarton
626034610 x 100 g Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Finy® ist ein selektives Herbizid, für die Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter in Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, und auf Grünbrache (Stilllegungsflächen). Es löst sich vollständig in Wasser auf (klare Lösung), weshalb es sich bei der Aufnahme über die Blätter oder Wurzeln schnell in der Pflanze verteilt und in den Zielpflanzen durch Hemmung der Zellteilung wirkt.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

FINY ist ein selektives Herbizid, das für die Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter in Winter-, Sommergetreide, Stilllegungsflächen angewendet wird. Es kann sowohl durch die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen werden und wird schnell in der Pflanze verteilt. Es wirkt in den Zielpflanzen durch Hemmung der Zellteilung. Die Wirkung tritt schnell ein, so dass die Zielunkräuter fast sofort nach der Behandlung im Nachauflauf im Wachstum gestoppt werden und normalerweise innerhalb von 7-21 Tagen je nach Unkrautart absterben. Die Unkrautarten die nicht bekämpft werden, stellen im Allgemeinen keine Konkurrenz mehr zur Kultur dar. FINY ist am effektivsten in der Bekämpfung von Unkräutern, die noch klein sind und sich zum Zeitpunkt der Anwendung im aktiven Wachstum befinden.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Metsulfuron: B


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metsulfuron: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerhafer, SommertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
StilllegungsflächenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweichweizen, Winterhafer, Wintergerste, WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Auf kleine im Wachstum befindlichen Unkräuter anwenden, um eine gute Wirksamkeit zu erzielen. Der Boden sollte zum Anwendungszeitpunkt feucht sein, aber die Blätter sollten nicht nass sein. Die meisten Unkräuter sind bis zum 2-Blattstadium gut bekämpfbar. Danach geht die Empfindlichkeit der Unkräuter mit zunehmendem Wachstum zurück. Die Tabelle unten zeigt die Empfindlichkeit der einzelnen Unkrautarten bis zum 6-Blattstadium. Unkraut, das mit einem Stern (*) gekennzeichnet ist, kann bis zu einer Höhe / Breite von 15 cm bekämpft werden.

Empfindlich bis zum 6-Blattstadium

Vogel-Sternmiere* Persischer Ehrenpreis Gemeiner Rainkohl Hirtentäschelkraut* Ringelblume undspetersilie + Ampfer-Knöterich* Zuckerrüben Spörgel* Kreuzkraut Acker-Frauenmantel* Storchschnabel Stechender Hohlzahn* Klatschmohn Rote Taubnessel Hundskamille* Flohknöterich* Sauerampfer* Kleine Brennessel Acker-Gauchheil*

Mäßig empfindlich bis zum 6-Blattstadium

Kriech.Hahnenfuß Acker-Vergißmeinnicht Vogelknöterich Sonnenw.-Wolfsmilch Acker-Stiefmütterchen Acker-Kratzdiestel* Ausfall-Raps

Empfindlich bis zum 4-Blattstadium

Gänsedistel
+ Hundspetersilie ist ein spätkeimendes Unkraut, was zu schlechtem Bekämpfungserfolg führen kann.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Nicht auf Kulturen anwenden, die zum Zeitpunkt der Anwendung unter Wachstumsstress stehen, z. B. durch Dürre, Nässe, niedrige Temperaturen, Nährstoff- oder Kalkmangel, Schädlings- oder Krankheitsbefall usw. Nicht abwechselnd mit anderen Produkten verwenden, die Sulfonylharnstoff-Herbizide oder ALS-hemmende Herbizide enthalten. Innerhalb einer Woche nach der Anwendung nicht walzen oder eggen.
FINY ist bei sehr niedrigen Konzentrationen extrem wirksam. Äußerste Vorsicht, um Folgendes zu verhindern:
- überlappende Spritzstreifen.
- Abdrift auf breitblättrige Pflanzen außerhalb des Zielbereichs.
- Abdrift auf Gewässer und Gräben.
- Entleeren der Pflanzenschutzmittelgeräte auf Flächen, auf denen andere Kulturen außer Getreide angebaut werden.
Bei Getreide darf die Anwendung nicht vor dem 1. Februar liegen. Anbauberater sollten zu Rate gezogen werden, bevor FINY auf Kulturen angewendet wird, die der Saatgutproduktion dienen. Bei Stilllegungsflächen darf die Anwendung nur zwischen dem 15. April und dem 31. Juli erfolgen. Vor der Anwendung auf Flächen, die Teil eines Subventionsprogramms sind, sollten Sie die Einhaltung der Vorschriften dieses Programms sicherstellen. Wenn der Hauptbewuchs der Fläche durch Gräser gebildet wird, können Verfärbungen und Verkümmerungen bei dem Gras auftreten. FINY sollte nicht auf Grassämlingen angewendet werden. FINY ist gut wirksam gegen Ampfer auf Brache. Der beste Bekämpfungserfolg wird durch die Anwendung 3 Wochen vor oder nach dem Mähen erreicht.

Verträglichkeit

FINY kann in allen Sorten in Winter- und Sommerweizen, Winter- und Sommergerste, Hafer, und Triticale angewendet werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Nicht in Untersaat oder in Kulturen anwenden, die noch untersät werden sollen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterhafer, Wintergerste, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 32
Stadium Schadorganismus: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 12-16)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 30 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Abdriftminderungsklasse 90 %
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerhafer, Sommertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH 13-29)
Stadium Schadorganismus: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 12-16)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 25 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Abdriftminderungsklasse 90 %
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Pflanzenerzeugnisse:Stilllegungsflächen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (12-16)
Anwendungszeitpunkt: April bis Ende Juli
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 30 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP713) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
(WP720) Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Abdriftminderungsklasse 90 %
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5m

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

In Weizen und Gerste kann FINY alleine oder in einer Tankmischung angewendet werden. Wenden Sie keine Tankmischungen mit FINY auf Hafer und Triticale an. Es ist wichtig, die Empfehlungen sowohl des Tankmischpartners als auch von FINY zu befolgen und immer FINY zuerst in den Sprühtank einzufüllen. Nicht mit Chlorpyrifos oder Pyrazofos mischen. Zwischen den Anwendungen von FINY und von Chlorpyrifos und Pyrazofos eine Wartezeit von mindestens 14 Tagen einhalten. Verwenden Sie FINY allein oder in einer Tankmischung nur in Kulturen, die zum Zeitpunkt der Anwendung gesund sind und die nicht unter Stress stehen oder Nährstoffmangelsymptome zeigen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Stellen Sie sicher, dass das Spritzgerät vor dem Einsatz sauber, in gutem Arbeitszustand und kalibriert ist. Füllen Sie den Sprühbehälter zu einem Viertel mit sauberem Wasser und stellen Sie das Rührwerk an. Füllen Sie die erforderliche Menge FINY in den Sprühbehälter. Fügen Sie das restliche Wasser hinzu und lassen Sie das Rührwerk während des Sprühvorgangs eingeschaltet. Beim Einsatz von Tankmischungen fügen Sie immer zuerst FINY in den Sprühtank und stellen Sie sicher, dass es sich vollständig aufgelöst hat, bevor der Mischungspartner hinzugefügt wird. Sofort nach Beendigung des Sprühvorgangs waschen Sie das Spritzgerät mit Wasser und den angegebenen Reinigungsprodukten, um sicherzustellen, dass das Gerät vollständig gesäubert wurde. Produktreste von FINY, die im oder am Sprühtank verbleiben, können Schäden an anschließend behandelten Kulturen verursachen.Entsorgen Sie die Waschflüssigkeit sicher und spritzen Sie sie nicht auf empfindliche Kulturen oder auf Flächen, auf denen empfindliche Kulturen angebaut werden sollen.

Reinigung

Um Folgeschäden an Nichtgetreidearten zu verhindern, reinigen Sie direkt nach der Applikation von FINY das gesamte Spritzgerät gründlich, einschließlich der Innen- und Außenseite des Tankdeckels. Benutzen Sie entsprechende Reinigungsprodukte gemäß den Anweisungen auf dem Etikett. Alternativ gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Direkt nach dem Spritzen den Tank vollständig entleeren. Jede Verunreinigung der Außenseiten des Spritzgerätes sollte mit klarem Wasser entfernt werden.
2. Spülen Sie das Innere des Tanks mit sauberem Wasser aus und spülen Sie dabei mit Druck durch das Gestänge und die Schläuche. Dabei sollten Sie mindestens ein Zehntel des Tankvolumens an Wasser verwenden. Entleeren Sie den Tank vollständig.
3. Füllen Sie den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser und fügen 1/3 L Haushalts-Ammoniak (enthält 9,5% Ammoniak) je 100 Liter Tankvolumen hinzu. (Äquivalente Mengen an Ammoniak-Lösungen unterschiedlicher Konzentrationen können eingesetzt werden, so dass die Endkonzentration im vollen Tank 0,03% beträgt.) Stellen Sie das Rührwerk ein und spülen Sie das Gestänge und die Schläuche mit der Reinigungslösung. Füllen Sie den Tank bis oben hin mit Wasser und stellen sie sicher, dass er vollständig gefüllt ist. Lassen Sie den Tank für 15 Minuten unter Einschaltung des Rührwerks stehen. Spülen Sie wiederum Gestänge und Schläuche und entleeren Sie den Tank vollständig.
4. Düsen und Filter sollten herausgenommen werden und mit Ammoniak-Lösung in derselben Konzentration wie für die Spritze separat gesäubert werden.
5. Spülen Sie das Innere des Tanks mit sauberem Wasser aus und spülen Sie durch Gestänge und Schläuchen und benutzen dabei mindestens ein Zehntel des Sprühtankvolumens. Entleeren Sie den Tank vollständig.
6. Um das Spülwasser zu entsorgen, befolgen Sie die behördlichen Vorschriften. Nicht auf empfindliche Kulturen oder Flächen sprühen, auf denen empfindliche Kulturen angebaut werden sollen. Achtung: Falls es nicht möglich ist, den Tank vollständig zu entleeren, muss Schritt 3 wiederholt werden, bevor mit Schritt 4 fortgefahren werden kann.

Nachbau

Als Folgekultur nach Grünbrache in der Finy angewendet wurde, sollte innerhalb von 16 Monaten ausschließlich Getreide angebaut werden. Als Folgekulturen nach Getreide, das mit FINY behandelt wurde dürfen nur Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Ölsaat, Raps, Feldbohnen und Gras angebaut werden.

Resistenzmanagement

Wenn Herbizide mit der gleichen Wirkungsweise über mehrere Jahre wiederholt auf denselben Flächen angewendet werden, können herbizidresistente Unkrautpopulationen entstehen. Resistente Unkräuter überleben eine korrekte Herbizidanwendung in der empfohlenen Dosierung. Es wird empfohlen, FINY innerhalb einer Fruchtfolge so anzuwenden, dass der Einsatz von Herbiziden mit verschiedenen Wirkungsweisen gewährleistet ist. Verlassen Sie sich nicht über mehrere Jahre hinweg auf die Wirkung eines Herbizids auf derselben Fläche.

1. Befolgen Sie stets die Richtlinien von WRAG, um Herbizid-Resistenzen zu verhindern und mit vorhandenen Resistenzen umzugehen. Kopien der Richtlinien erhalten Sie von Ihrem Händler, Anbauberater oder dem Produkthersteller.
2. FINY ist ein Sulfonylharnstoff-Herbizid, das durch ALS-Hemmung wirkt. Wenden Sie FINY oder irgendeinen anderen ALS-Hemmer nicht als einziges Herbizid zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern in aufeinanderfolgenden Kulturen an.
3. Benutzen Sie stets Herbizide gegen breitblättrige Unkräuter ohne ALS-Wirkungsweise während der Fruchtfolge.
4. Beobachten Sie stets die Wirksamkeit der Unkrautbekämpfungsmaßnahme und achten Sie darauf, ob die Wirksamkeit nachlässt. Nehmen Sie bei ungeklärter schlechter Wirkung des Mittels Kontakt mit Ihrem Fachberater auf, der eventuell einen Resistenz-Test durchführen lassen kann.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Gewässer/Grundwasser Wasserschutzgebietsauflage: keine Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Saumstrukturen

Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

Tritt Produkt aus, wie folgt verfahren:
1. Produktkontakt vermeiden - Dämpfe oder Stäube nicht einatmen!
2. Zündquellen fernhalten - nicht rauchen!
3. Geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Schutzstiefel, Schutzbrille) anlegen.
4. Produkt am Fortfließen hindern und nicht wegspülen! Sofort mit saugfähigem Material aufnehmen und in dicht verschließbare Behälter füllen oder sofort z. B. mit Staubsauger aufnehmen. Dabei Staubbildung vermeiden.
5. Verschmutzte Umgebung und Geräte mit feuchtem Lappen reinigen.
6. Reinigungsmaterial und verunreinigte Packungen ebenfalls in verschließbare Behälter füllen.
7. Bei Produktkontakt und nach Ende der Arbeit gründlich waschen.
8. Dichte, aber vom Produkt verunreinigte Packungen aussortieren. Hersteller/ Vertriebsfirma benachrichtigen und Weisungen einholen.
9. Abfälle in Absprache mit den örtlich zuständigen Stellen (z. B. Stadt- oder Kreisverwaltung) umgehend sicher entsorgen.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Für Sommer- und Wintergetreide, Stilllegungsflächen gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Sommer- und Wintergetreide, Stilllegungsflächen gilt: (NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische BehandlungPflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

FINY®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89